Unfall mit Fahrgemeinschaft in die Arbeit – Versicherung wer kommt für den Schaden auf?
Ein Unfall mit einer Fahrgemeinschaft kann nicht nur zu physischen, sondern auch zu finanziellen Herausforderungen führen. Die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen sind oft komplex und können unterschiedliche Szenarien beinhalten. In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen Blick auf verschiedene Unfallszenarien und klären, wer im Schadensfall die Verantwortung trägt.
Fahrgemeinschaft Haftung bei Unfall – Versicherung Schadensersatzansprüche der Mitfahrer
Der Fahrer der Fahrgemeinschaft trägt die Unfallschuld: Verursacht der Fahrer einer Fahrgemeinschaft einen Unfall, beispielsweise aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit, Ablenkung oder Fehleinschätzungen, sind gemäß der Kfz-Haftpflichtversicherung alle Schäden des Unfallgegners abgedeckt. Schäden am eigenen Fahrzeug trägt nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Mitfahrer der Fahrgemeinschaft sind ebenfalls über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert – eine zusätzliche Insassenversicherung ist hierfür nicht notwendig!
Ebenso kann der Halter des Fahrzeugs, wenn er nicht selbst hinterm Steuer saß, Ansprüche bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Der Halter wird in diesem Fall genauso als Insasse gesehen wie jeder andere auch.
Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg mit Fahrgemeinschaft
Der Fahrer des anderen Fahrzeugs trägt die Unfallschuld:
Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Unfall auf das Fehlverhalten des Fahrers des anderen Fahrzeugs zurückzuführen ist. In diesem Fall wäre die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers für die Schadensregulierung verantwortlich.
Beide Fahrer tragen eine Teilschuld:
Es gibt Situationen, in denen beide Fahrer zu einer Unfallsituation beigetragen haben. In diesem Fall wird die Schuld geteilt, sodass die Kfz-Haftpflichtversicherungen der beteiligten Parteien die Schäden anteilig übernehmen. In welchem Verhältnis die Unfallschuld geteilt wird, bestimmt meist der Unfallhergang.
Schmerzensgeld für Mitfahrer – Gefährdungshaftung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Darüber hinaus können die Mitfahrer der Fahrgemeinschaft aber auch Schmerzensgeld von ihrem Fahrer verlangen, auch wenn diesen keine Schuld trifft. Möglich ist dies aufgrund der Gefährdungshaftung. Demnach hat der Fahrer prinzipiell für mögliche Schäden der Insassen aufzukommen, ungeachtet der Schuldfrage. Ansprechpartner für die Gefährdungshaftung ist ebenfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung. Schmerzensgeld können die verletzten Mitfahrer der Fahrgemeinschaft aber auch vom gegnerischen Fahrer fordern. Im Falle von höherer Gewalt ist die Gefährdungshaftung ausgeschlossen.
Unfallversicherung bei Fahrgemeinschaft – Was regelt die Haftungsbeschränkungserklärung?
Fahrer von Fahrgemeinschaften können von Mitfahrenden verlangen, eine Haftungsbeschränkung zu unterzeichnen. Damit sichert sich der Fahrer gegenüber Ansprüchen der Mitreisenden ab, wenn bei einem Unfall persönliche Wertgegenstände oder das Gepäck beschädigt werden. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit greift diese Haftungsbeschränkung nicht. Eine derartige Haftungsbeschränkung grenzt jedoch nicht den Versicherungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung ein, sodass Mitfahrer nicht befürchten müssen, auf möglichen Behandlungskosten sitzenbleiben zu müssen. Möchte man das eigene Gepäck dennoch versichern, empfiehlt sich eine Reisegepäckversicherung oder die Aufnahme in die Hausratversicherung.
Schadensfall mit Fahrgemeinschaft – Höhe der Deckungssumme Kfz Versicherung
Warum eine hohe Deckungssumme sinnvoll ist Unabhängig von der Schuldfrage kann bei jeder guten Kfz-Versicherung die Deckungssumme individuell angepasst werden. Die Deckungssumme gibt an, bis zu welchem Betrag die Versicherung einen entstandenen Schaden reguliert. Bei schwerwiegenden Unfällen können die entstehenden Kosten schnell in die Höhe schnellen, sodass die eigene finanzielle Belastung gering gehalten werden kann.